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03.09.2010, 23:47 Uhr
CDU-Fraktion unterstützt Eingabe
Die CDU-Fraktion befasste sich in ihrer letzten Sitzung mit einer Eingabe der Amputierten-Selbsthilfegruppe-Rheine an den Rat der Stadt Rheine. Darin werden Widersprüchlichkeiten und damit verbundene Probleme in der aktuellen Gesetzgebung zur Nutzung von behindertengerechten Parkplätzen dargestellt. Die Nutzung dieser Parkplätze ist an bestimmte Merkzeichen der Behinderung gebunden, die ein Beinamputierter auf Grund seiner Behinderung nicht automatisch erhält.
CDU Ratsmitglieder Hermann-Josef Kohnen und Manfred Brinkmann
Über Ausnahmegenehmigungen, die wiederum an bestimmte Merkzeichen gebunden sind, kann aber die Erlaubnis erteilt werden. Das Manko dabei ist nur, dass bei Vorliegen dieser Ausnahmemerkzeichen die Behinderung so gravierend ist, dass grundsätzlich die Nutzung des behindertengerechten Parkplatzes zulässig wäre und zudem die Handhabung in den zuständigen Behörden sehr unterschiedlich ausfällt. Obwohl beinamputierte Menschen zum Ein- und Aussteigen zur Seite deutlich mehr Raum benötigen als ein nicht behinderter Fahrer oder Beifahrer, sind sie daher meistens auf normale, viel zu schmale Parkplätze angewiesen.
Die Forderungen der Selbsthilfegruppe gehen dahin, dass die Stadt Rheine den Menschen mit Oberschenkelamputation eine Ausnahmegenehmigung, auf Grund der besonderen Situation auch ohne Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, zum Parken auf behindertengerechten Parkplätzen erteilt.
„Die problematische Situation ist sehr gut dargestellt und die Forderungen nachvollziehbar.“ so Hermann-Josef Kohnen zu der Eingabe. „Da es sich nur um 5-15 Personen handelt, die von einer solchen Regelung profitieren, wird es keinen Engpass bei den behindertengerechten Parkplätzen in Rheine geben.“ ergänzte Manfred Brinkmann. Nach kurzer Diskussion sprach sich die CDU-Fraktion einstimmig dafür aus, die Eingabe in ihrem weiteren Gang zu unterstützen.
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